Bezogen auf den Beschwerdeführer stellte es fest, dass dieser von der wahnhaften Vorstellung ausgehe, Opfer eines 2014 stattgefundenen Mordversuchs gewesen zu sein, und seitdem erfolglos versuche, die hierfür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Seine diesbezüglichen Möglichkeiten habe der Beschwerdeführer zusehends ausgeschöpft. Nunmehr sehe er sich in der Gestalt familienrechtlicher Massnahmen mit zunehmendem Druck konfrontiert. Sozial sei er noch stärker isoliert als zum Zeitpunkt der Erstattung des psychiatrischen Gutachtens von Dr. med. E. am 31. März