4.2.2. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau entnahm dem psychiatrischen Gutachten von Dr. med. E., dass Drohungen bei Menschen in wahnhaften Psychosen immer ernst zu nehmen seien, dass wahnhafte Menschen nur schwer berechenbar seien und dass beim Beschwerdeführer bei Perspektivlosigkeit (wenn er nichts mehr weiter zu verlieren habe; wenn seine rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft seien; wenn bei Begegnungen emotionale Wellen hochschlügen; wenn er keine Handlungsalternativen mehr sehe; wenn er finanziell immer mehr in Bedrängnis gerate) -5-