Im Übrigen findet sich in den Akten (Haftantragsbeilage 10) auch ein von Dr. med. F. (Oberärztin G., Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie FMH, Schwerpunkt Forensische Psychiatrie) zuhanden des Familiengerichts am Standort des Bezirksgerichts Muri am 17. Dezember 2020 erstattetes (zivilrechtliches) Gutachten, welches – wie auch von Dr. med. F. anlässlich ihrer Befragung vom 19. Mai 2021 vor dem Familiengericht am Standort des Bezirksgericht Muri bestätigt (vgl. hierzu die Haftantragsbeilagen) – im Wesentlichen zu den gleichen Schlüssen kam wie dasjenige (hervorragend und lege artis konzipierte) von Dr. med. E. (Protokoll S. 12).