3. 3.1. Der Beschwerdeführer persönlich erhob gegen diese ihm am 3. Dezember 2021 ausgehändigte Verfügung mit Eingabe datiert vom 7. Dezember 2021 (Postaufgabe am 8. Dezember 2021) Beschwerde mit dem Antrag, er sei sofort aus der Untersuchungshaft zu entlassen. 3.2. Der amtliche Verteidiger liess sich innert laufender Beschwerdefrist nicht zur Beschwerde vernehmen. 3.3. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten beantragte mit Beschwerdeantwort vom 22. Dezember 2021 die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen.