Auffällig ist schliesslich, dass der Beschwerdeführer für die Schokolade keine Mehrwertsteuern abgerechnet haben soll (vgl. Einvernahme von L. vom 18. November 2021, Beschwerdeantwortbeilage 7, Fragen 19, 56 sowie Beschwerdeantwortbeilage 6). Auch dieser Umstand lässt vermuten, dass der Beschwerdeführer die legale Herkunft der Schokolade zumindest in Zweifel zog und durch das Unterlassen der Mehrwertsteuerabrechnung den Handel damit zu verbergen versuchte, zumal er für andere Produkte (z.B. Kaffee) durchaus die Mehrwertsteuer in Rechnung stellte (vgl. wiederum Beschwerdeantwortbeilage 6).