(Einvernahme bei der Eröffnung seiner Festnahme, Fragen 15 und 16, Ordner 1/3, Reg. 6). Dem Beschwerdeführer müssen die marktüblichen Konditionen (vgl. hierzu Beschwerdeantwortbeilage 2) deshalb bestens bekannt sein. Seine Erklärung, wonach er vermute, dass "derjenige" von Nestlé o- der Cailler budgetierte Mengen habe verkaufen müssen, weshalb er zu guten Preisen gekommen sei, überzeugt denn auch nicht (Einvernahme bei der Eröffnung seiner Festnahme, Frage 29, Ordner 1/3, Reg. 6). Liegt der Einkaufspreis für Schokolade derart tief unter dem üblichen, fällt dies einem erfahrenen Händler wie dem Beschwerdeführer sicherlich sofort auf.