Nachdem bereits ein Preis von Fr. 0.60/Tafel offensichtlich massiv unter den üblichen Konditionen liegt und gemäss Ausführungen von L. sogar "gar nicht möglich" sein soll, ist der Staatsanwaltschaft Baden darin zuzustimmen, dass der Beschwerdeführer im Rahmen des Erwerbs der Schokolade von C. mindestens in Betracht hätte ziehen müssen, dass diese nicht aus einer legalen Bezugsquelle stammte. Dies insbesondere deshalb, weil sich der Beschwerdeführer in diesem Geschäft auskennt, arbeitete er nach einer Verkaufslehre bei Migros und Coop im Kader und betreibt er den Vertrieb von Food und Non-Food Produkten bereits seit 2017