Aufgrund der zwischen C. und L. geführten Telefongespräche steht zudem ausser Frage, dass ihnen beiden bewusst war, dass ein Preis von Fr. 00.60/Tafel Schokolade Fragen aufwirft, weil ein Erwerb zu diesem Preis unter normalen Umständen gar nicht möglich ist. Zudem war die Herkunft der Schokolade mehrfach Thema in den Gesprächen. So führte L. im Gespräch vom 12. November 2021 (zweiter Teil, Beschwerdeantwortbeilage 3) aus, dass er "dies" mit dem Firmenanwalt abgeklärt habe. Er habe gesagt, wie es sei, wenn er etwas kaufe und eine Quittung habe, ob er dann haftbar sei. Dieser habe gesagt, nein, wenn "Du eine offizielle Quittung hast, dann bin ich nicht haftbar.