schlusses von C. konnte ein Gespräch zwischen C. und L., ein Abnehmer/Kunde des Beschwerdeführers, mitgehört werden, in welchem der Name des Beschwerdeführers mehrfach genannt und von "Femina 500g" gesprochen wurde. Darauf gestützte weitere Untersuchungen führten zum Internetauftritt des Beschwerdeführers (www.XY..ch), auf welcher sechs verschiedene Cailler Produkte zu Tiefstpreisen angeboten wurden. Es konnte weiter ausfindig gemacht werden, dass der Beschwerdeführer über 100 Mal im RTI von C. erschien (vgl. Gesuch um Genehmigung eines Zufallsfundes aus einer Überwachung vom 10. November 2021 [Ordner 2/3, Reg.