Der Beschwerdeführer bestreite nicht, Schokolade über C. bezogen und zu tiefen Preisen weiterverkauft zu haben. Er bestreite jedoch, von der deliktischen Herkunft der Schokolade Kenntnis gehabt zu haben. Die sichergestellten Beweise müssten noch abschliessend ausgewertet werden. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse sei jedoch objektiv anhand der Marktpreise wie subjektiv aus Sicht des Beschwerdeführers offensichtlich, dass dieser Kenntnis der deliktischen Herkunft gehabt habe.