D. werde verdächtigt, ab März 2019 Schokolade im Gesamtwert von mindestens Fr. 800'000.00 missbräuchlich aus dem internen Buchungssystem der B. AG ausgebucht zu haben. Gemäss aktuellem Ermittlungsstand dürfte C. diese Schokolade an Drittpersonen, wie insbesondere den Beschwerdeführer, weiterverkauft haben. Der Beschwerdeführer habe sich der Hehlerei strafbar gemacht, indem er einen Teil dieser Schokolade von C. zu weit unter dem Marktwert liegenden Preisen gekauft und danach insbesondere über den Onlineshop "XY..ch" weiterverkauft habe. Der Beschwerdeführer bestreite nicht, Schokolade über C. bezogen und zu tiefen Preisen weiterverkauft zu haben.