Es habe sich bei der Schokolade um Überproduktion gehandelt, weshalb er diese für Fr. 0.50 pro Tafel habe offiziell oder legal kaufen können. Der Beschwerdeführer sei ebenso davon ausgegangen, dass er die Cailler-Schokolade zu einem so tiefen Preis habe kaufen können, weil "derjenige von Nestlé oder Cailler" budgetierte Mengen habe verkaufen müssen und sein Ziel noch nicht erreicht habe. Selbst wenn der Beschwerdeführer von der deliktischen Herkunft Kenntnis gehabt hätte, oder hätte wissen müssen, was vehement bestritten werde, wäre der Tatverdacht in Anbetracht der Art und Dauer des Eingriffs in dessen Eigentums- und Wirtschaftsfreiheit nicht hinreichend.