Er habe keine Kenntnis von der deliktischen Herkunft der Produkte gehabt. Zu diesem Schluss sei auch die Haftrichterin in der Verfügung vom 19. November 2021 gekommen. Er habe die Schokolade sodann über C. und nicht von der B. AG gekauft. Des Weiteren seien die tiefen Preise kein Hinweis darauf, dass es sich um illegale Ware gehandelt haben müsse. So habe auch L. ausgeführt, dass er noch günstigere Schokolade, beispielsweise von Maestrani, habe erwerben können. Es habe sich bei der Schokolade um Überproduktion gehandelt, weshalb er diese für Fr. 0.50 pro Tafel habe offiziell oder legal kaufen können.