3. Soweit das Gesuch der Beschwerdeführerin um unentgeltliche Rechtspflege nicht gegenstandslos geworden ist, wird es gutgeheissen und wird der Beschwerdeführerin für das vorliegende Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege unter Einsetzung von Rechtsanwalt Andreas Wagner als unentgeltlicher Rechtsbeistand bewilligt. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)