Das Gesuch der Beschwerdeführerin um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege im Beschwerdeverfahren (vgl. prozessualer Antrag [Beschwerde S. 2]) ist damit in Bezug auf die Verfahrenskosten gegenstandslos. 8.2. 8.2.1. Zu prüfen bleibt, ob der Beschwerdeführerin für ihre Anwaltskosten im Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren ist.