Eventualiter sei die Sache kassatorisch an die Staatsanwaltschaft Baden zu neuem Entscheid im Sinn der Erwägungen zurückzuweisen. 3. (Im Verfahren) Es sei A. im vorliegenden Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und es sei ihr Rechtsanwalt Andreas Wagner, Baden, als unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen. 4. Es seien sämtliche vorinstanzlichen Akten beizuziehen. 5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST)." 3.2. Ergänzend zu ihrer Beschwerde reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 20. Dezember 2021 zusätzliche Belege ein.