2. Es sei A. reformatorisch in Wiedererwägung der Verfügung der Staatsanwaltschaft Baden vom 21. Oktober 2019 die unentgeltliche Rechtsverbeiständung im Verfahren STA3 ST.2019.6762 zu gewähren, rückwirkend per 11. September 2019 (Datum Beginn seiner Bemühungen), eventualiter per 2. Oktober 2019 (Datum Einreichung der Strafanzeige/Straf-/Zivilklage), subeventualiter per 19. April 2021 (Datum der Einreichung des zweiten Gesuchs), und es sei ihr ab dem betreffenden Zeitpunkt Rechtsanwalt Andreas Wagner, Baden, als unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen.