3. 3.1. Gegen diese ihr am 17. November 2021 zugestellte Verfügung erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 29. November 2021 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Es sei die Verfügung der Staatsanwaltschaft Baden STA3 ST.2019.6762 vom 15. November 2021 betreffend Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege von A. aufzuheben.