2. Eventualiter sei der Privatklägerin (Opfer) mit Wirkung ab Zeitpunkt des vorliegenden Gesuchs die unentgeltliche Rechtspflege für das Strafverfahren zu gewähren und es sei ihr Rechtsanwalt Andreas Wagner, Baden, als unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen." 2.4. Die Staatsanwaltschaft Baden wies mit Verfügung vom 15. November 2021 das Gesuch der Beschwerdeführerin vom 19. April 2021 betreffend Beiordnung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands ab.