2.3. Am 19. April 2021 reichte die Beschwerdeführerin bei der Staatsanwaltschaft Baden (erneut) ein Gesuch um unentgeltliche Rechtsverbeiständung ein mit folgenden Anträgen: " 1. Es sei der Privatklägerin (Opfer) in Wiedererwägung der Verfügung vom 21. Oktober 2019 rückwirkend die unentgeltliche Rechtspflege für das Strafverfahren zu gewähren und es sei ihr Rechtsanwalt Andreas Wagner, Baden, als unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen.