2.2. 2.2.1. In seiner gegen diese Verfügung erhobenen Beschwerde bringt der Beschwerdeführer vor, dass er mit der Verfügung nicht einverstanden sei. Da er bei der Einsprache etwas verunsichert gewesen sei, möchte er nun nochmals klar machen, dass er nicht angefangen habe zu streiten, die Steine nicht von der Mauer gehoben habe, um das Geld zu erzwingen und der Sachschaden um das Zehnfache übertrieben sei.