3. 3.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 26. November 2021 (Postaufgabe) bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde. Einen konkreten Antrag stellte er nicht. 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 2. Dezember 2021 beantragte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. -3- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: