in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verurteilte A. (Beschwerdeführer) mit Strafbefehl vom 1. November 2021 wegen mehrfacher Nötigung (Art. 181 StGB), Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1 StGB) und Hausfriedensbruchs (Art. 186 StGB) zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à Fr. 80.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren, zu einer Busse von Fr. 800.00 sowie zu den Kosten.