3.2. Die Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts forderte den Beschwerdeführer mit Verfügung vom 2. Dezember 2021 auf, der Obergerichtskasse innert 10 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung für allfällige Kosten eine Sicherheit von Fr. 1'000.00 zu leisten, andernfalls auf seine Beschwerde nicht eingetreten werde. Diese Verfügung wurde dem Beschwerdeführer am 3. Dezember 2021 zugestellt.