in der Strafsache gegen B._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der Beschwerdeführer beanzeigte den Beschuldigten mit als "STRAFAN- TRAG" bezeichnetem Schreiben datiert vom 4. November 2021 bei der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau wegen Betrugs. Er habe den Beschuldigten als seinen Rechtsvertreter mandatieren wollen und ihm am 21. September 2021 Fr. 3'000.00 als Vorschuss bezahlt. Ohne dem Beschuldigten je eine entsprechende Vollmacht erteilt zu haben, habe er am 27. Oktober 2021 den Vorschuss zurückverlangt. Der Beschuldigte habe aber Fr. 156.80 als Aufwandsentschädigung zurückbehalten.