3.2. Die Beschwerdeführerin leistete die vom Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen mit Verfügung vom 3. Dezember 2021 einverlangte Sicherheit für allfällige Kosten von Fr. 1'000.00 am 14. Dezember 2021. 3.3. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm ersuchte mit Beschwerdeantwort vom 17. Dezember 2021 (Postaufgabe) um Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. 3.4. Mit Eingabe vom 24. Dezember 2021 (Postaufgabe) beantragte die Beschuldigte ebenfalls sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. 3.5. Die Beschwerdeführerin nahm mit Eingabe vom 13. Januar 2022 (Postaufgabe) Stellung zu den Beschwerdeantworten. -3-