in der Strafsache gegen B._____ betreffend Tätlichkeiten und Beschimpfung -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Frau C. kontaktierte am 3. März 2021 den Polizeinotruf und meldete, dass eine Frau mit einem Kind auf dem Arm (B.) von einer anderen Frau (A.) geschlagen werde. In der Folge rückte eine Patrouille des Stützpunktes Zofingen aus. Gleichentags machte A. anlässlich ihrer Einvernahme geltend, dass B. sie mit "Negerfamilie" beschimpft, bespuckt und geschlagen habe. Sie erklärte ausdrücklich, sich am Strafverfahren gegen B. als Strafklägerin zu beteiligen.