1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Kosten des obergerichtlichen Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.00 und den Auslagen von Fr. 51.00, zusammen Fr. 1'051.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Die amtliche Verteidigung gilt für dieses Verfahren nicht. Zustellung an: [...] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)