gleichen Verfügung angeordnete Sistierung das in derselben Verfügung aufgezeichnete Rechtsmittel ergriffen. Das Entsiegelungsverfahren sowie das Beschwerdeverfahren seien Elemente einer wirkungsvollen Verteidigung, welche der amtliche Verteidiger des Beschwerdeführers durchführe. Vorliegend stelle sich die bisher ungeklärte Rechtsfrage der gesetzlichen Sistierungsgrundlage eines Zwangsmassnahmenverfahrens. Die fehlende Aussichtslosigkeit der Beschwerde sei mithin zu bejahen. Auch wenn die Sistierung eines Entsiegelungsverfahrens rechtlich zulässig sei, stehe diese im Spannungsverhältnis zum Beschleunigungsgebot (Art. 5 StPO).