Kosten verursacht werden. Das Verfahren sei deshalb zu sistieren. Sobald der Beschwerdeführer und die Mitbeschuldigte sich dem Strafverfahren stellten und dieses weitergeführt werden könne, werde auch die Triage der elektronischen Geräte in Auftrag gegeben bzw. erfolge dann gleichzeitig auch die richterliche Triage der sichergestellten physischen Unterlagen durch das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau. -9-