2. 2.1. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau begründete die Sistierung der Entsiegelung in der angefochtenen Verfügung damit, dass gemäss Auskunft der […] vom 28. Oktober 2021 die zu erwartenden Kosten für die Triage mindestens Fr. 5'920.25 betragen würden. Da der Beschwerdeführer und die Mitbeschuldigte gemäss der Kantonalen Staatsanwaltschaft flüchtig sowie zur Verhaftung ausgeschrieben seien und das entsprechende Strafverfahren zurzeit sistiert sei, erscheine es angezeigt, auch das vorliegende Entsiegelungsverfahren zu sistieren.