" 1. Die Dispositiv-Ziffer 3 der Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 29. Oktober 2021 betr. Sistierung des Entsiegelungsverfahrens in Gutheissung des Sistierungsgesuchs der Kantonalen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau sei aufzuheben und die mit Dis- positiv-Ziffer 2 der angefochtenen Verfügung angeordnete Triage der sichergestellten Gegenstände sei beförderlich durchzuführen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Staatskasse." 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 14. Dezember 2021 (Postaufgabe am 15. Dezember 2021) beantragte die Kantonale Staatsanwaltschaft: