2.4. Die restlichen beschlagnahmten, physischen Unterlagen werden durch das Zwangsmassnahmengericht gesichtet und es wird sämtliche Korrespondenz mit den nachfolgenden Personen ausgesondert: [...] 3. -7- In Gutheissung des Sistierungsgesuchs der Antragstellerin wird das Entsiegelungsverfahren sistiert. Die Durchführung der Triage gemäss Dispo- sitiv-Ziffer 2 findet erst nach Aufhebung der Sistierung statt. 4. Es werden keine Gebühren erhoben und keine Parteientschädigungen zugesprochen."