2.5.2. Mit Eingabe vom 31. März 2021 nahm der Beschwerdeführer Stellung zur Eingabe der Kantonalen Staatsanwaltschaft vom 19. Februar 2021. 2.6. Mit Verfügungen vom 11. Mai 2021 sistierte die Kantonale Staatsanwaltschaft unbefristet die Strafuntersuchung gegen den Beschwerdeführer und gegen die Mitbeschuldigte. 2.7. 2.7.1. Mit Eingabe vom 17. Mai 2021 beantragte die Kantonale Staatsanwaltschaft die Sistierung des Entsiegelungsverfahrens.