und am Folgetag in den Räumlichkeiten der Kantonspolizei Aargau versiegelt wurden. 1.2.2. Mit Eingabe vom 18. August 2020 verlangte der Beschwerdeführer die Siegelung der sichergestellten Gegenstände und Datenträger. 1.2.3. Mit Eingabe vom 20. August 2020 verlangte die Mitbeschuldigte die Siegelung sämtlicher beschlagnahmter Beweismittel.