2.5.2. Mit Eingabe vom 31. März 2021 nahm der Mitbeschuldigte Stellung zur Eingabe der Kantonalen Staatsanwaltschaft vom 19. Februar 2021. 2.6. Mit Verfügungen vom 11. Mai 2021 sistierte die Kantonale Staatsanwaltschaft unbefristet die Strafuntersuchung gegen die Beschwerdeführerin und gegen den Mitbeschuldigten. 2.7. 2.7.1. Mit Eingabe vom 17. Mai 2021 beantragte die Kantonale Staatsanwaltschaft die Sistierung des Entsiegelungsverfahrens.