2.1.6. Mit Eingabe vom 30. November 2020 erklärte die Kantonale Staatsanwaltschaft den Verzicht auf Anfechtung dieser Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 16. November 2020. 2.2. 2.2.1. Mit Eingabe vom 7. Januar 2021 nahm der Mitbeschuldigte zum Entsiegelungsgesuch der Kantonalen Staatsanwaltschaft Stellung und stellte folgende Anträge: