" Die im Anschluss an die folgenden Hausdurchsuchungen versiegelten Gegenstände seien zu entsiegeln:  Wohnort der beiden Beschuldigten  Büroräumlichkeiten der D. AG  Gewerberäumlichkeiten der D. AG  Gewerberäumlichkeiten der E. GmbH  Wohnort von C. (Mutter von B.)  Bankschliessfach F. ltd. auf C. Sistierungsantrag: Das vorliegende Entsiegelungsverfahren sei solange zu sistieren bis die beiden Beschuldigten erstmalig zu den Vorwürfen einvernommen worden sind.