Der übrige Aufwand erweist sich als überhöht. Insbesondere fallen hier die zahlreichen E-Mails mit der Klientschaft auf. Sodann erlaubt die in chronologischer Abfolge geführte Kostennote mit stichwortartigen Hinweisen zu den E-Mails und weiteren Arbeiten, die teilweise nicht genau ausgeschieden sind, dem Gericht nicht ohne Weiteres ein Aufschlüsseln der notwendigen oder nicht mehr durch die Entschädigung erfassten Arbeiten. Insgesamt erscheint – auch unter Berücksichtigung des Umfangs der Verfahrensakten und der Vorkenntnisse des Rechtsvertreters – ein Gesamtaufwand in Höhe von 5 Stunden als angemessen.