Vorliegend ist aus den Akten nicht ersichtlich, wann die Strafuntersuchung formell eröffnet wurde; eine Eröffnungsverfügung befindet sich darin nicht. Nachdem die Staatsanwaltschaft Baden am 2. April 2015 gemäss Art. 194 StPO Akten beim Bezirksgericht Baden beigezogen hat (act. 245), war die Strafuntersuchung (spätestens) bereits in diesem Zeitpunkt eröffnet (vgl. E. 2.2.3.2 hiervor). Im Übrigen zog sie am 18. Dezember 2018, demnach vor den massgeblichen Einvernahmen, erneut Akten bei (act. 503). Sodann sistierte die Staatsanwaltschaft Baden mit Verfügung vom 27. April 2015 das Strafverfahren (act. 851).