Die Beschwerdeführer legen vorliegend nicht dar und es geht auch aus den Akten nicht hervor, welcher Rechtsnachteil ihnen entstehen würde, wenn sie diesen Beweisantrag erst im Rahmen des Beschwerdeverfahrens gegen die Einstellungsverfügungen vorbringen würden. Demnach ist auf den Antrag nicht einzutreten. 1.3. 1.3.1. Sodann machen die Beschwerdeführer geltend, die Protokolle der drei Befragungen der Beschuldigten vom 2. Juni 2021 und 19. August 2021 seien zufolge Verletzung ihrer Teilnahmerechte aus dem Recht zu weisen.