2. Der Antrag, das Strafverfahren sei sistiert zu bleiben, bis die parallelen Gerichtsverfahren (Bezirksgericht Baden und Verwaltungsgericht des Kantons Aargau) rechtskräftig abgeschlossen sind, wird abgelehnt. 3. Der Antrag, es sei festzustellen, dass die drei Protokolle der drei Beschuldigten D., E. und F. vom 20.04.2021, 02.06.2021 und 19.08.2021 zufolge Verletzung der Teilnahmerechte der Privat- und Strafkläger dem Beweisverwertungsverbot unterstehen, wird abgelehnt, und die drei Protokolle werden nicht aus dem Recht gewiesen.