2. 2.1. Mit Parteimitteilung vom 22. September 2021 hielt die Staatsanwaltschaft Baden fest, dass sie beabsichtige, die Strafverfahren gegen die drei Beschuldigten einzustellen. Allfällige Beweisanträge seien innerhalb von 10 Tagen seit Zustellung dieser Mitteilung einzureichen. Am 4. November 2021 nahmen A., B. und C. (nachfolgend: Beschwerdeführer) diesbezüglich Stellung. Sie beantragten insbesondere die Aufrechterhaltung des Strafverfahrens und dessen Sistierung bis zum rechtskräftigen Abschluss der parallelen Gerichtsverfahren vor dem Bezirksgericht Baden und dem Verwaltungsgericht des Kantons Aargau.