3.5.3. Die Minigrip-Säckchen mit dem weissen Pulver wurden zwecks Spurenauswertung von der Kriminaltechnik der Kantonspolizei Aargau untersucht. Bei keinem der Minigrip-Säckchen konnten verwertbare Spuren sichtbar gemacht werden. Eine festgestellte DNA Spur wurde vom IRM Aarau ausgewertet. Es konnte kein Profil erstellt werden (Spurensicherungsbericht vom 3. Mai 2021 in UA Register 5, 5.1.2). Anlässlich der Einvernahme vom 14. April 2021 im gegen ihn laufenden Strafverfahren ST.XXXX.XXXX hat der Beschwerdeführer keine nachvollziehbaren Erklärungen vorgebracht, warum der Beschuldigte ihm das weisse Pulver untergeschoben haben sollte (vgl. Einvernahme in UA Register 6).