ein positives Resultat auf Marihuana ergeben. Im Rucksack des Beschwerdeführers befanden sich ca. 50 Gramm Marihuana (abgepackt in mehreren Minigrip-Säckchen), ca. 3 Gramm Haschisch, zwei Joints sowie ca. 5 Gramm einer unbekannten weissen Substanz (vgl. Fotografie mit sämtlichen Sicherstellungen aus dem Rucksack in UA Register 5, 5.1.3, Seite 8 von 15). Der Beschwerdeführer hat angegeben, nicht zu wissen, um welche Substanz es sich beim weissen Pulver handle. Ein Betäubungsmittelschnelltest hat ein positives Resultat auf Amphetamine ergeben (Rapport vom 21. Juli 2021 in UA Register 5, 5.1.1).