3.5. 3.5.1. Anlässlich der Polizeikontrolle vom 23. Februar 2021 bei der Bushaltestelle Z. in R. haben der Beschuldigte und C. aufgrund von wahrnehmbarem Marihuanageruch einen Drogenschnelltest und eine Effektenkontrolle beim Beschwerdeführer durchgeführt. Der Beschwerdeführer hat auf die Polizisten zudem einen nervösen Eindruck gemacht. Der Drogenschnelltest hat -6-