3.2. Mit Verfügung vom 28. Oktober 2021 stellte die Staatsanwaltschaft Rhein- felden-Laufenburg das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, falscher Anschuldigung und Amtsmissbrauch ein. Der Beschuldigte habe glaubhaft angegeben, den Beutel mit dem weissen Pulver anlässlich der Kontrolle vom 23. Februar 2021 im Rucksack des Beschwerdeführers gefunden zu haben. Der Beschuldigte habe kein Interesse, den Beschwerdeführer fälschlicherweise zu belasten.