Deshalb läuft bei der Staatsanwaltschaft Baden ein Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen den Beschwerdeführer (Verfahrensnummer ST.XXXX.XXXX). Mit Schreiben vom 16. März 2021 machte der Beschwerdeführer geltend, anlässlich der Kontrolle vom 23. Februar 2021 habe der Beschuldigte ihm einen Beutel mit weissem Pulver untergeschoben, weshalb dieser sich der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, der falschen Anschuldigung und des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht habe (vgl. Schreiben in den Untersuchungsakten [UA] Register 3, 3.1).