3.2. Die vom Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit Verfügung vom 22. November 2021 verlangte Sicherheit von Fr. 800.00 für allfällige Kosten des Beschwerdeverfahrens wurde vom Beschwerdeführer am 1. Dezember 2021 geleistet. 3.3. Mit Beschwerdeantwort vom 10. Dezember 2021 beantragte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg die Abweisung der Beschwerde, unter Kostenfolgen. -3- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: