3. 3.1. Mit Eingabe vom 18. November 2021 erhob der Beschwerdeführer bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau gegen die ihm am 8. November 2021 zugestellte Einstellungsverfügung Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Die Einstellungsverfügung vom 28. Oktober 2021 sei aufzuheben und das Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, falscher Anschuldigung und Amtsmissbrauch gegen den Beschwerdegegner 1 sei weiterzuführen. 2. Unter ausgangsgemässer Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. MwSt.) zulasten der Beschwerdegegnerin 2."